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AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Abschluss eines Mietvertrages gelten unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen:


1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Fax oder per E-mail vorgenommen werden. Sie erhalten von uns ein schriftliches Angebot, der Vertrag kommt auf Grund dieses Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Angebotsfrist (eine Woche) Ihre Annahme schriftlich erklären.

1a. Buchungsbestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag gilt abgeschlossen, sobald das Mietobjekt mittels einer Buchungsbestätigung zugesagt wurde.

2. Bereitstellung des Mietobjektes
Das reservierte Mietobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr erfolgt. Sie werden gebeten, am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr das Mietobjekt besenrein zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel bei benannten Personen abzugeben. Für die Abrechnung werden An- und Abreisetag zu einem Urlaubstag zusammengefasst.

2a Ausnahmen
Gerne stellen wir Ihnen das Mietobjekt auch vor 16.00 Uhr zur Verfügung, wenn dieses uns möglich ist (Hauptsaison eher ausgeschlossen).

3. Rücktrittsversicherung
Im Reisepreis ist keine Rücktrittversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen
eine Versicherung abzuschließen.

4. Anzahlung / Restzahlung
Mit Vertragsabschluss - Buchungsbestätigung ist die Kaution und eine Anzahlung des Reisepreises von 20% innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages bitten wir 14 Tage vor Reiseantritt unserem aufgeführten Konto gutzuschreiben. Der Vermieter ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen in genannter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. Bei kurzfristigen Reservierungen, weniger als 10 Tage oder Last Minute, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis vor Anreise zu zahlen oder nach vorheriger Absprache vor Bezug der Wohnung bar vor Ort.

5. Rücktritt vom Vertrag/Schriftform
Der Mieter kann nur schriftlich von dem Vertrag zurücktreten. Sofern sich die
Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen
Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
- Bei Rücktritt bis zum 61 Tag vor Belegung 80,- € Bearbeitungsgebühr
- Bei Absage am 60. bis 35. Tag vor Belegung 50% des Gesamtpreises
- Bei Absage am 34. bis zum Tag vor der Belegung 80 % des Gesamtpreises
- Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn wird die vollständige
Rechnungssumme fällig.


5a Vertragsübertragung
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Ansprüche und Rechte aus dem Beherbergungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters an Dritte übertragen werden.
Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen infolge verspäteter Anreise oder frühere Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Teilerstattung kann nur bei Wiederbelegung erfolgen.

7. Haftung und Pflichten
Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen vom Vertrag bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Sie verpflichten sich zugleich für Ihre Mitreisenden das Objekt pfleglich zu behandeln. Sie haften im vollen Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen. Eltern haften für Ihre Kinder. Empfehlung: Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschl. der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Sie werden gebeten unmittelbar nach Ankunft die Inventarliste zu überprüfen. Etwaige Fehlbestände sind umgehend dem Vermieter mitzuteilen. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen in einen ordentlichen Zustand verlassen werden. Bei nicht ordnungsgemäß hinterlassenen Appartements, sind wir berechtigt, den Mehraufwand der entstehenden Kosten zu berechnen. Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.

Haustiere sind nicht gestattet.

8. Gewährleistung, Ausschlussfrist
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den wir vertraglich einzustehen haben, sind Sie berechtigt, uns eine Frist zur Behebung zu stellen. Sie sind verpflichtet, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung dem Vermieter geltend zu machen.

9. Rücktritt des Vermieters
Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten - trotz Abmahnung - die auch mündlich erfolgen kann, vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere für den Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objektes und des Inventars. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen.

10. Sonstiges, Verjährung
Ihre Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, verjähren nach 24 Monaten. Diese sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor- und nachvertraglicher Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Vertrag. Eine Abtretung aller Ansprüche Ihrerseits im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausgeschlossen. Sollten einige vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

11. Kurtaxe
Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der Gemeinde Büsum zu entrichten.

12. Datenschutz
Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

13. Gerichtsstand
Amtsgericht Meldorf

14. Sonstiges
Bei Vertragsabschluss gelten o.g. AGB´s.
Es gilt die gesetzliche MwSt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

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